Der Bundestag hat das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) beschlossen. Mit der Reform soll die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ausgebaut werden. Die Kommunen erhalten für die Dauer von fünf Jahren das Initiativrecht, Pflegestützpunkte einzurichten – unabhängig von den Ländern....